Am 14.05., gegen Mittag, erhielten wir einen Anruf des MDR, wonach die Kommunalwahl in Anhalt-Bitterfeld in Teilen abgesagt sei. Ein Kandidat sei nicht wählbar und deshalb stehe er zu Unrecht auf den Kandidatenlisten hieß es. Zu diesem Zeitpunkt der Presseanfrage, lag uns keinerlei Information seitens der Behörden oder des Kreiswahlleiters vor. Nach mehrfachem Versuch Kontakt zum Kreiswahlleiter aufzunehmen, wurde uns mitgeteilt, dass die Kreiswahlleitung nicht im Hause sei und man sich melden werde.

Knapp 2 Stunden nach der ersten Presseanfrage, erhielt die Vertrauensperson für die Wahlvorschläge der AfD ein Schreiben des Kreiswahlleiters, wonach die Kreistagswahl im Wahlbereich 2 (Aken, Osternienburger Land, Südliches Anhalt) abgesagt sei und eine entsprechende Neuwahl für den 22. September anberaumt wurde. Die Wahlleiterin der Gemeinde Osternienburger Land bestätigte telefonisch, dass auch die Wahl für den Ortschaftsrat Osternienburg und den Gemeinderat Osternienburger Land abgesagt sei.

Nach Prüfung der Unterlagen aller Kandidaten der AfD, konnte festgestellt werden, dass bereits im Februar alle Kandidaten auf der Liste der AfD im Wahlbereich 2 für den Kreistag eine amtlich beurkundete Wählbarkeitsbescheinigung vorgelegt hatten. Auf dieser Grundlage wurden die Kandidaten am 2. März rechtmäßig für den Kreistag aufgestellt und als Kandidaten für den Kreistag beim Kreiswahlleiter eingereicht. Alle Kandidaten wurden vom Kreiswahlausschuss ohne Beanstandung für die Kreistagswahl zugelassen. Die Aufstellungen für die Gemeinde Osternienburg erfolgten am 17. März ebenfalls nach Prüfung aller Voraussetzungen, inklusive der amtlichen Wählbarkeitsbescheinigungen. Auch hier wurden alle Kandidaten durch den Gemeindewahlausschuss ohne Beanstandungen zugelassen. Mit Verwunderung müssen wir nun heute die Meldung zur Kenntnis nehmen, die uns zu dem Schluss kommen lässt, dass falsche Bescheinigungen seitens der Gemeinde Osternienburger Land ausgestellt worden. Dass die Presse noch vor offiziellen Meldungen nähere Informationen hatte, erscheint äußerst fragwürdig.

Nach erster Rücksprache mit dem betreffenden Kandidaten, gab es vor Jahren eine Verurteilung Aufgrund von Verfehlungen im Straßenverkehr. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt und sei verbüßt. Die Bewährungszeit von 3 Jahren sei abgelaufen. Eine fehlende Wählbarkeit sei nicht bekannt gewesen und wurde auch durch die Gemeinde nicht festgestellt. Dass diese nun doch nicht vorhanden sein soll und dies erst 12 Tage vor der Kommunalwahl plötzlich zur Absage von Wahlen führt, ist nicht nur schade, sondern äußerst merkwürdig. Weitere Details zu persönlichen Angelegenheiten werden wir nicht veröffentlichen.