Ihr seid Spitze!
500 Unterschriften wurden in 4 Tagen geleistet!
Die Unterschriftenaktion für einen Einwohnerantrag an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld läuft.
Teilnehmen können alle Einwohner des Landkreises ab 14 Jahre, welche seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben.
Ziel ist es, sich gegen eine Impfpflicht auszusprechen.
Der Landkreis wird außerdem aufgefordert, den Vollzug eines Beschäftigungsverbotes, das am 16. März 2022 in Kraft treten soll, auszusetzen.
Mit 500 Unterschriften haben wir bereits nach 4 Tagen ein Viertel der nötigen Unterschriften gesammelt. Bitte beteiligen Sie sich weiter fleißig an der Aktion und sammeln auch im Umfeld Unterschriften.
Gemeinsam setzen wir ein Zeichen gegen die allgemeine Impfpflicht und den Impfzwang für die Gesundheitsberufe. Unser Ziel bleibt die Rücknahme des Gesetzes, und bis dahin die Aussetzung der ab 15. März drohenden Beschäftigungsverbote.
Es gibt keine Frist für die Abgabe der Unterschriften, aber wir wollen diese so schnell wie möglich in der Landkreisverwaltung einreichen!
Jede Unterschrift hilft! Beteiligen Sie sich zahlreich!
Formulare gibt es auf den Spaziergängen am Montag in #Zerbst, #Raguhn, #Köthen und #Bitterfeld.
Hier können Sie das Formular direkt runterladen:
> Download Formular Einwohnerantrag
Erläuterungen zum aktuellen Einwohner-Antrag an den Kreistag im Landkreis Anhalt-Bitterfeld:
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Bitte füllen Sie die Liste vollständig und lesbar aus, da Ihre Unterschrift sonst ungültig ist.
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner ab 14 Jahre, die im Landkreis ABI seit mindestens 3 Monaten Ihren Erstwohnsitz haben.
Die ausgefüllten Formulare bitte in unseren Bürgerbüros in Zerbst (Fritz-Brandt-Straße 14) in Köthen (Hallesche Straße 62) oder in Wolfen (Leipziger Straße 62) abgeben.
In Raguhn zudem auch auf dem Markt bei „Finanz Dorn“.
Oder jeden Montag bei uns vor Ort zu den Spaziergängen und Kundgebungen.
Unterversorgung verhindern – NEIN zum Impfzwang im Gesundheitsbereich!“
Begründung:
„Der Bundestag hat am 10.12.2021 u.a. eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (§ 20a IfSG) beschlossen. Daraus ergibt sich faktisch eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für das betroffene Personal (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Therapiepraxen, Rettungsdienste). Die betroffenen Einrichtungen müssen diejenigen Mitarbeiter, die bis zum Ablauf des 15.03.2022 keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation vorlegen, beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt kann dann im Rahmen der Infektionsschutzkontrolle ab dem 16.03.2022 Tätigkeits- bzw. Aufenthaltsverbote aussprechen. Viele ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitsbereich sind genesen und auch nach 6 Monaten noch immun. Diese medizinisch sinnvollen und andere nachvollziehbare Entscheidungen gegen eine Impfung mit bedingt zugelassenen Impfstoffen ohne Langzeitdaten, die nicht vor einer Infektion schützen, dürfen nicht zum Betätigungsverbot und faktischen Jobverlust führen. Angesichts einer drohenden Unterversorgung im Gesundheitsbereich unseres Landkreises, müssen vor Durchsetzung etwaiger Tätigkeits- bzw. Aufenthaltsverbote o.g. Aspekte geklärt werden und eine Erhebung über die Auswirkungen erfolgen und der Vollzug ausgesetzt werden. Ferner verbietet sich eine allgemeine Impfpflicht allein schon aufgrund der Datenlage. Wir fordern daher die oben genannten Punkte des Einwohnerantrages anzunehmen.
Ein Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch einen Impfzwang muss verhindert werden.“