Am 01.02.2022 übergaben die Vertretungsberechtigten für einen an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld gerichteten Einwohnerantrag Eva Schulze und Lothar Koppe zusammen mit den Kreistagsmitgliedern Dirk Tischmeier und Daniel Roi in Köthen 3.646 Unterschriften auf 513 Formblättern. In nur 3 Wochen wurde damit die erforderliche Hürde von 2.000 benötigten Unterschriften deutlich überschritten.

Der AfD Kreisverband ABI unterstützte die Initiatoren logistisch und organisatorisch, um das Anliegen einer breiten Masse von Menschen in unserem Landkreis in den Kreistag zu tragen. Das Landesverwaltungsamt hatte jüngst versucht, Menschen von der Unterzeichnung abzuhalten und argumentierte umfangreich, dass der Einwohnerantrag unzulässig sei. Der Einwohnerantrag in Anhalt-Bitterfeld beinhaltet allerdings sehr wohl zwei Punkte, mit denen sich der Kreistag, so wie es gefordert wird, beschäftigen kann und auch wird. Zum einen soll der Landrat aufgefordert werden, im Rahmen der Ermessensentscheidung entsprechend der KANN-Regelung im IfSG den Vollzug von Beschäftigungsverboten auszusetzen, bis wichtige Aspekte geklärt sind. Die erste zentrale Frage, die selbstverständlich Aufgabe des Kreistages ist, ist die Personalsituation. Landrat Grabner hatte in einer der letzten Sitzungen öffentlich bekannt gegeben, dass er personell nicht in der Lage ist, eine breite Überwachung der Corona-Maßnahmen sicherzustellen. Ebenso kam das Gesundheitsamt im Rahmen der Nachverfolgungen von Kontaktpersonen mehrfach an seine Grenzen. Nun kommt zusätzlich eine weitere Aufgabe hinzu und es ist Aufgabe des Kreistages hier die Frage zu stellen, ob das personell überhaupt zu stemmen ist. Der Kreistag entscheidet nicht nur über den Haushalt, sondern auch über den Stellenplan. Allein daraus ergibt sich schon die Aufgabe, zu hinterfragen, wie das Infektionsschutzgesetz in der Praxis umgesetzt werden soll. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass es nicht zu Engpässen im medizinischen Bereich kommt und alle gleich behandelt werden, auch wenn es sich jeweils um Einzelfallprüfungen handelt. Die KANN-Regelung gibt dem Landrat einen Ermessenspielraum und es ist legitim, dass der Kreistag hier Bitten äußert, wie dieses Ermessen ausgeübt werden soll.

Zum anderen sind Willensbekundungen in Form von Resolutionen – hier gegen die allgemeine Impfpflicht – seit Jahren gängige und gelebte demokratische Praxis in den Kommunalparlamenten. So hat sich der Kreistag in der Vergangenheit gegen die Deponienlandschaft Roitzsch positioniert, eine Resolution zur Asylpolitik verabschiedet oder sich gegen Landesregelungen im Zusammenhang mit drohenden Schulschließungen positioniert. Aktuell steht eine Resolution gegen die 2G-Regelungen auf der Tagesordnung des Bitterfeld-Wolfener Stadtrates. Insofern ist es nur legitim, wenn Bürger den Kreistag darum bitten sich auch zum Thema „Allgemeine Impfpflicht“ zu positionieren, zumal es hier noch gar keine Gesetzgebung gibt. Diese Form der Willensbekundung sollte in einer Demokratie nicht einfach durch ein Landesverwaltungsamt unterdrückt werden und muss auch in einem Kommunalparlament möglich sein!

Zur Abgabe der Unterschriften in Köthen, sagte Kreisvorsitzender Daniel Roi dazu: „Von Zerbst bis Zörbig und insbesondere aus dem Köthener und Bitterfelder Umland haben uns Unterschriften erreicht. Teilweise haben ganze Belegschaften von Arzt- und Therapiepraxen unterzeichnet. Die Angst ist groß, dass ab März ganze Praxen dicht machen müssen, insofern wäre ein Statement des Landrates nun angebracht. Ebenso haben sich viele Mitarbeiter aus Pflegeeinrichtungen und der Krankenhäuser zur Unterschrift gemeldet. Viele von ihnen sind genesen und haben Antikörper, sollen aber nun quasi zur Impfung gezwungen werden. Das hat mit Wissenschaft nichts mehr zu tun und darf nicht zu Beschäftigungsverboten führen, zumal die verfügbaren Impfstoffe offenkundig mangelnde Wirksamkeiten bei den vorherrschenden Virusvarianten aufweisen. Die Unterzeichner des Einwohnerantrages fordern nicht zum Rechtsbruch auf, vielmehr aber eine sehr sensible Herangehensweise bei der Umsetzung der Bundesregelung durch das Gesundheitsamt. Wir hoffen, dass der Landrat im Rahmen der Ermessensentscheidung die vorgesehene KANN-Regelung anwendet und entsprechend handelt. Bürger und hoffentlich auch der Kreistag stärken ihn hier den Rücken. Die enorme Zahl an Bürgern, die den Einwohnerantrag innerhalb so kurzer Zeit unterschrieben haben, zeigt, dass dieses Thema eine breite Masse bewegt.

Egal was man formaljuristisch gegen den Einwohnerantrag vorbringen wird, es darf nicht sein, dass dieses Thema einfach so zur Seite geschoben wird, denn es betrifft die Menschen in unserem Landkreis direkt. Als AfD-Fraktion dieses Thema so oder so in den Kreistag tragen, das kündige ich jetzt schon an!“